1. Schuluniform
1.1 Das Tragen der Schuluniform ist während des Unterrichts und weiterer Unterrichtsähnlicher Fächer (AG\'s, Nachhilfe, Nachsitzen) pflicht.
1.2 Bei Ausflügen in die Stadt ist die Schuluniform zu tragen. Ausnahmen: Freizeitgestaltung
1.3 Bei Gottesdiensten oder Schulischen Veranstaltungen sind die Schuluniformen zu tragen.
2.Zimmer
2.1 Die Zimmer und das bereit gestellte Einrichtung sind Eigentum der Schule und Pfleglich zu behandeln.
2.2 Bei eigenhändiger Einrichtung (Andere Möbel, farben) ist es Pflicht des Schülers die Zimmer jedes Jahr einmal renovieren zu lassen. Bei der Standart Einrichtung übernimmt diese Kosten die Schule.
2.3 Der Schüler hat Sorge zu tragen das sein Zimmer nicht verschmutzt. Es gibt ein Reinigungspersonal, aber das sind keine Müllmänner/-frauen
3.Schulpflicht
3.1 Jeder Schüler hat ausnahmslos zum Unterricht zu erscheinen.
3.2 Fühlt ein Schüler sich nicht in der Lage den Unterricht zu besuchen, wegen Krankheit, hat er ein von der Schulärtzin Ausgestelltes Attest dem zuständigen Lehrer vorzulegen.
3.3 Kann ein Schüler nicht zum Unterricht erscheinen, hat er ein Fehlzeiten Formular auszufüllen und an das Sekretariat weiter zu reichen.
3.4 Jeden Sonntag und Christliche Feiertage hat jeder Schüler zur Predigt der Schulinternen Kapelle zu erscheinen.
4.Schulgelände
4.1 Jeder Schüler kann die Schulnahen Ländereien nutzen. Das beeinhaltet den See, den Wald und das Sportzentrum.
4.2 Nur Schüler mit eigener Box/Pferd darf den Stall nutzen.
4.3 Nach 23:00 Uhr hat kein Schüler mehr auf dem Gelände zu sein. Ausnahmen: Freitag und Samstag. Minderjährige Schüler (unter 21 Jahre) haben um spätestens 22:00 Uhr auf dem Gelände zu sein.
4.4 Schüler die nicht Schwimmen können, haben nur unter Aufsicht ins Wasser zu gehen.
5.Haustiere
5.1 Den Schülern ist es erlaubt ein/zwei Pferd(e) in den Internen Stall zu stellen
5.2 Haustiere auf den Zimmern sind nicht erlaubt.
5.3 Das halten von Haustieren auf dem gelände ist mit Ausnahme von 5.1 verboten.